Erstgespräch
Bitte bringen Sie zum Erstgespräch die Krankenkassenkarte mit. Sollten Sie bereits Berichte haben, die für uns wichtig sein könnten, bringen Sie diese bitte ebenfalls mit.
Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und beinhaltet die Besprechung des aktuellen Problems mit dem Kind oder der/dem Jugendlichen, am besten zusammen mit BEIDEN Elternteilen oder Bezugspersonen, sowie das Erfragen der Anliegen aller Beteiligten. Ein/eine Jugendliche(r) ab 14 Jahren darf auch ohne Elternbegleitung oder in der Begleitung einer Bezugsperson mit dem Einverständnis der Eltern/Sorgeberechtigten erscheinen.
Anschliessend wird gemeinsam über das weitere Vorgehen entschieden.
Entwicklungsanamnese
Die Entwicklungsanamnese findet standardmässig nach Erstgespräch statt. Dabei werden gemeinsam mit Eltern oder Bezugspersonen wichtige Informationen über die Entwicklung des Kindes erfasst. Dieser Prozess ist entscheidend, um ein fundiertes Verständnis der bisherigen Entwicklung und der aktuellen Herausforderungen des Kindes zu erhalten. Das Ziel ist es, die Entwicklung des Kindes ganzheitlich zu verstehen und mögliche Einflussfaktoren zu identifizieren.
Entwicklungsmeilensteine: Besprechung der wichtigsten Entwicklungsmeilensteine des Kindes, wie etwa die motorische, sprachliche und soziale Entwicklung. Dies umfasst Informationen über den Schwangerschafts- und Geburtsverlauf, sowie die frühkindliche Entwicklung und mögliche Besonderheiten.
Familiäre und soziale Einflüsse: Betrachtung der familiären Situation und sozialer Beziehungen des Kindes/Jugendlichen. Hierzu gehören Informationen über die Familienstruktur, relevante Lebensereignisse, und die Interaktionen innerhalb der Familie.
Aktuelle Herausforderungen: Besprechung aktueller Herausforderungen und Anliegen, die Sie im Zusammenhang mit dem Kind/Jugendlichen haben. Dies kann Verhaltensauffälligkeiten, emotionale Probleme oder Schwierigkeiten in der Schule oder im sozialen Umfeld umfassen.
Abklärung
Dabei sind uns sowohl systemische als auch kognitiv-verhaltenstherapeutische Ansätze wichtig. Anhand der Psychopathologie, der biografischen Informationen, des individuellen Entwicklungsstands und der systemischen Konstellation (Familie und Umfeld) wird mit der Familie ein gemeinsames Problemverständnis erarbeitet und anschliessend ein Behandlungsplan erstellt.
Eine vertiefte kinder- und jugendpsychiatrische Abklärung umfasst ungefähr 3 bis 6 Sitzungen. Hier geht es darum, ein klares Bild der Problematik zu gewinnen. Nach Absprache und mit dem Einverständnis der Eltern und der Kinder/Jugendlichen werden auch Informationen aus dem Umfeld (Hausarzt, Kinderarzt, Schule, Lehrstelle) miteinbezogen .
Die Testdiagnostik und Verhaltensbeobachtung werden bei jüngeren Kindern mit freiem Spiel verbunden. Die Tests sind dabei auf spezifische Fragestellungen ausgerichtet, auf die es schon im Erstgespräch es Hinweise gegeben hat.
Am Ende der Abklärung laden wir das Kind oder den Jugendlichen mit der Familie zur Besprechung der Abklärungsergebnisse ein und erarbeiten gemeinsam das weitere Vorgehen. Hier entscheidet sich, ob eine weiterführende Therapie notwendig ist. Je nach Ausprägung der Symptomatik und des Leidensdruckes kann auch eine stationäre Abklärung oder Behandlung empfohlen werden.
Durch sorgfältige Anamneseerhebung und Abklärung wird die Vergabe einer Diagnose möglich und erst dann eine massgeschneiderte Therapie.
Therapie
Eine Therapie erfolgt je nach Alter des Kindes bzw. des/der Jugendlichen und je nach Art des Störungsbildes mit spiel-, verhaltens- oder gesprächstherapeutischen Ansätzen. Auch non-verbale Methoden, z.B. Malen oder andere kreative Zugänge können eingesetzt werden. Die Stärkung der eigenen Fähigkeiten ist dabei ein wichtiges Ziel. Der Einbezug der Eltern oder Bezugspersonen durch begleitende Gespräche macht eine nachhaltige Veränderung im familiären Beziehungsmuster möglich und unterstützt den Therapieerfolg.Dies kann in Form von gemeinsamen Gesprächen, Elternberatungen oder regelmässigen Rückmeldungen erfolgen.
Im Jugendalter gewinnt das therapeutische Gespräch an Bedeutung. Je nach Lebenssituation und Problemstellung kann eine Einzeltherapie sinnvoll sein, ohne dass weitere Bezugspersonen involviert werden.
Für gewisse Problemstellungen empfiehlt sich eine Elternberatung ohne Einbezug des Kindes oder der/des Jugendlichen.
Medikamentöse Behandlung
Bei Bedarf wird jede medikamentöse Behandlung empfohlen. Eine Medikation erfolgt immer nach einer umfassenden ärztlichen Beratung und nur mit Ihrem Einverständnis.
Manchmal empfehlen wir zusätzlich medizinische Abklärungen zum Ausschluss organischer Erkrankungen. Mit Ihrem Einverständnis weisen wir dann Ihr Kind dem Haus-,Kinder- oder Facharzt zu.